Wie immer ist es die eigene Betroffenheit, die bei mir den Zugang zu diesem Themenbereich geöffnet hat.
Es ist mir ein großes Anliegen, Eltern, deren Kinder, die die Volljährigkeit erreicht haben, auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen, die getan werden sollten, um im Falle von Operation, Krankheit und Unfall richtig vorzusorgen. Das gilt gleichermaßen für Paare und im Alter.
Es ist nämlich nicht so, dass Eltern oder Partner für den kranken Menschen sprechen dürfen, es sei denn, es liegt eine Vorsorgevollmacht vor.
Die vorbereitenden Gespräche in der Familie erfordern sicher Überwindung, es werden dabei Themenbereiche berührt, denen wir uns nur sehr zögerlich stellen
wollen.
Mit diesem Heft als Leitfaden möchte ich dazu Mut machen.
Der Ratgeber beinhaltet umfassende Informationen zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung und enthält Mustervorlagen, nützliche Adressen und Buchhinweise.
Im Grundgesetz wird jedem volljährigen Menschen das Recht auf die uneingeschränkte Selbstbestimmung garantiert. Dies und die 1999 in Kraft getretene Änderung des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (BGBI I S. 1580) macht es heute für jeden Einzelnen um so notwendiger, für den Fall der Krankheit selbst sehr genau vorzusorgen. Es ist nicht mehr so, dass man sich darauf verlassen kann und darf, dass dann schon der Ehepartner, die Kinder, die Familie oder der gute Freund hilft, Auskünfte einholt und entscheiden kann.
Jeder für sich ist gefragt und sollte sich überlegen, was im Falle von Unfall, Krankheit und deren Folgen geschehen soll und was nicht. Jeder für sich sollte sich überlegen, was für ihn selbst die richtigen Maßnahmen sein können und sollte dies dann auch dem oder den engen Vertrauten erklären und am Besten für alle beteiligten aufschreiben.
Das bedeutet aber, dass wir uns alle mit dem Gedanken beschäftigen müssen, dass wir krank werden, einen Unfall haben können, nicht mehr selbst entscheiden zu können. Das ist für uns alle nicht einfach.
Ein Testament zu machen ist nichts Ungewöhnliches, auch Unterschriftsregelungen bei der Bank für den Fall des Falles sind mittlerweile schon üblich, aber eine Patientenfügung oder eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, das geschieht noch nicht in dem Maße, wie es für jeden von uns notwendig wäre. Es ist nämlich immer noch zu sehr die Ansicht verbreitet, Familienangehörige könnten beim Arzt oder im Krankenhaus für einen sprechen, tatsächlich können sie jedoch nur dann für einen anderen eintreten, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Erst dann darf der Arzt Auskunft erteilen und bereit sein über Behandlungsmaßnahmen zu sprechen.
Sind der Kranke und sein Angehöriger nicht durch diese Art der eindeutigen Willensbekundung abgesichert, muss in strittigen Situationen letztlich das Vormundschaftsgericht hinzugezogen werden und das kann wertvolle Zeit kosten.
Dies betrifft übrigens nicht nur ältere Menschen, sondern auch genauso die Jungen.
Was geschieht zum Beispiel, wenn mein einundzwanzig jähriger Sohn einen Unfall erleidet und mit schweren Verletztungen in eine Klinik eingeliefert wird? Ist der behandelnde Arzt bereit, mit mir gemeinsam über schwerwiegende medizinische Maßnahmen zu beraten? Wenn ich Glück habe, dann geschieht es, wenn sich der Arzt jedoch rechtlich abgesichert verhält, dann geschieht es nicht. Im schlimmsten Fall muss ich hilflos zusehen, wie mit meinem Sohn Dinge gemacht werden , von denen ich weiß, dass er sie niemals gebilligt hätte. So kommt es in dieser Situation darauf an, mit welchem Selbstbewusstsein ich den mutmaßlichen Willen und seine Wünsche hinsichtlich lebenserhaltender Maßnahmen dem Arzt gegenüber vorzutragen weiß.
Wie wir alle, die wir kranke Kinder haben, wissen, ist dies in solchen kritischen Situationen über alle Maßen schwer.
Es kommt noch etwas für Eltern mit chronisch kranken Kindern zum Tragen. Wenn unsere chronisch kranken Kinder volljährig geworden sind, hat sich für uns nichts verändert. Sie sind immer noch unsere Kinder. Für die Ärzte sind sie aber nun Erwachsene mit allen Konsequenzen. Für uns geht es um unser Kind, wie schon seit seiner Geburt, was sollte sich da verändern? Schließlich haben wir als Eltern von Anfang an alle Gespräche und Entscheidungen - zu erst für unser Kind und später dann mit unserem Kind – geführt und gefällt.
Leider werden wir heute noch nicht genügend auf die rechtliche Lage aufmerksam gemacht!
Es liegt an uns selbst, in wie weit wir uns informieren und vorsorgen.
Zu dem sind in der Öffentlichkeit die Änderungen im Betreuungsgesetz nicht genügend bekannt, sodass auch nicht zwangsläufig der Schluss gezogen wird, dass es sich dabei um einen Komplex handelt, der eben nicht nur auf die Situation alter Menschen beschränkt bleibt.
So sollten wir uns alle informieren und uns mit Hilfe der unterschiedlichsten auf dem Markt zu erhaltenden Informationen in Gesprächen mit unseren Kindern, Lebenspartnern und Eltern aktiv auf den Ernstfall einstellen.
Erst dann können wir auch solche schweren und belastenden Lebenssituationen gemeinsam im Wissen um die Vorstellungen und Wünsche unserer Lieben mit Würde meistern.
Mit dem Heft „Vorsorge treffen“ möchte ich Ihnen eine Hilfe an die Hand geben. Sie soll Ihnen den Umgang mit den wichtigen Bereichen der Vorsorge in Form einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung erleichtern. Ich habe die Vorgaben des Bayrische Staatsministeriums für Justiz meinen erklärenden Ausführungen zu Grunde gelegt.
Gertraud Sander
Sie erhalten das Heft über: Gertraud Sander, Team Sander, Gierath 7, 51469 Bergisch Gladbach, zum Preis von Euro 5,00 zuzüglich Porto.
Unabhängige und juristisch einwandfreie Vorlagen dazu hat das Bayrische Staatsministerium für Justiz.
Die Broschüre heißt: „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“
Das Land NRW bietet dazu die Broschüre:
"Was Sie über die Vorsorgevollmacht und das Betreuungsrecht wissen sollten.
Grundzüge der gesetzlichen Regelung und Möglichkeiten der Vorsorge für den Betreuungsfall."
www.justiz.nrw.de
Diplom Pädagogin Gertraud Sander, Autorin
Gierath 7
51469 Bergisch Gladbach
02202 · 44714 (AB)